Von: Karl Kastner, MSc., 03/2020

Aller Voraussicht soll im Spätsommer / Herbst 2020 die finale Version des IFS Food 7 veröffentlicht werden. Ein Entwurf des IFS Food Version 7 liegt bereits vor aus welchen wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst haben.


Mit der Revision hat sich IFS nachfolgende vier Hauptziele gesteckt:

a) Nutzerfreundlichkeit für die Industrie erhöhen
b) Weniger Dokumentation
c) Mehr Zeit für Prozesse und Produkte
d) Klares Auditverfahren

Die wesentlichsten Änderungen im Überblick

    • Eine "B"-Bewertung von KO-Anforderungen ist nicht mehr möglich. Die Bewertungen wurden ebenfalls überarbeitet, ein "B" gilt nun als "point of attention", der eine erhöhte Aufmerksamkeit einfordert.
    • In Zukunft soll mehr Auditzeit für die Produktion aufgewendet werden, während die Prüfung von Dokumenten im Umkehrschluss auf das Notwendigste beschränkt ist. Insgesamt sollen mindestens 50% der gesamten Auditdauer für die Evaluierung vor Ort aufgewendet werden.
    • Das Unternehmen muss innerhalb von 3 Werktagen jegliche, für die Zertifizierung relevanten Änderungen, an die Zertifizierungsstelle melden, dies gilt auch für Produktrückrufe.
      Das HACCP-Konzept wird nun zum HACCP-Plan und berücksichtigt neu neben den radiologischen Gefahren auch den Einfluss der Allergene.
    • Version 7 ist neu strukturiert und beschreibt den Zertifizierungsprozess detaillierter. Die Struktur des Auditprotokolls ist an den Auditverlauf angepasst.
    • Ausgelagerte Prozesse müssen vertraglich geregelt werden. Falls keine IFS- oder GFSI-anerkannte Zertifizierung vorliegt, muss ein Audit durch eine kompetente Person durchgeführt werden. Handelswaren und komplett ausgelagerte Prozesse fallen weiterhin nicht unter die IFS-Auditierung.
    • Der IFS Food Version 7 fordert erstmals eine Lebensmittelsicherheitskultur in den Unternehmen, die in der Managementbewertung und in der Unternehmenspolitik verankert ist.
    • Wird ein unangekündigtes Audit nicht bestanden, muss ein neues, angekündigtes Audit, durchgeführt werden.

IFS Food 7 – Neue Anforderungen

Der IFS Food Standard Version 7 Fragekatalog wurde gründlich überarbeitet, zusammengefasst sowie gekürzt, enthält aber voraussichtlich 13 neue Anforderungen. Bitte zu beachten, dass diese Angaben auf der Entwurfsversion basieren und von der endgültigen Version abweichen können.

Kapitel 1: Unternehmensführung und Verpflichtungen enthält zwei neue Anforderungen. Die Eine betrifft die Informationspflicht an die Zertifizierungsstelle (1.2.6) und die Andere formuliert verständlichere Anforderungen an die Managementbewertung (1.4.2).
Kapitel 4 voraussichtlich 10 neue Anforderungen.
Die Anforderungen an ausgelagerte Prozesse wurden konkretisiert und sind unter 4.4.6, 4.4.7, 4.4.8 beschrieben. Eine Anforderung betrifft die Beschaffenheit von Streifenvorhängen (4.9.6.3). Für Reinigung und Desinfektion verlangt die neue Version Aufzeichnungen (4.10.3) und es werden zusätzliche Anforderungen zur Vorbeugung der Fremdkörperkontamination gefordert (4.12.1, 4.12.6). Gebäudestruktur zur Vorbeugung von Schädlingsbefall betrifft eine Anforderung (4.13.1), weiters wird ein Zeitfensters (4 Std.) durch das Unternehmen in dem die Rückverfolgbarkeit gewährleisten soll beschrieben (4.18.3), eine für Food Fraud verantwortliche und sachkundige Person muss benannt werden, die mindestens jährlich die Verwundbarkeitsanalyse überprüft. und die Verantwortlichkeiten für Food Fraud bzw. Lebensmittelbetrug sind zu definieren (4.20.1). Der Teil Food Defense wurde deutlich zusammengefasst, die Wirksamkeit des Konzeptes wird in die internen Audits integriert (6.1.3).


Die Unternehmen sollen ab Veröffentlichung des IFS Food Version 7 dann zwölf Monate Zeit haben, die neuen Anforderungen umzusetzen, bevor die Version 7 verbindlich in Kraft tritt.

 

Karl Kastner, MSc. Unternehmensberatung
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